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   OVG Sachsen, 22.11.2002 - 4 BS 341/02   

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https://dejure.org/2002,15274
OVG Sachsen, 22.11.2002 - 4 BS 341/02 (https://dejure.org/2002,15274)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.11.2002 - 4 BS 341/02 (https://dejure.org/2002,15274)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. November 2002 - 4 BS 341/02 (https://dejure.org/2002,15274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsWG § 63 Abs. 1, § 63 Abs. 2, § 63 Abs. 3, § 63 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Abwasserentsorgungsvertrags; Anspruch auf künftige Betätigung im Bereich der Abwasserentsorgung; Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf ein anderes Entsorgungsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Dresden, 19.07.2002 - 7 K 952/02
    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2002 - 4 BS 341/02
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 19. Juli 2002 - 7 K 952/02 - (Ziffer 1 und 2 des Beschlusstenors) wird zurückgewiesen.
  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09

    Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren

    Von einer Hilfstätigkeit kann erst recht keine Rede sein, wenn darüber hinaus praktisch die gesamte öffentliche Aufgabe von einem privaten Dritten erfüllt wird (vgl. OVG SH, Urteil vom 15.03.2006, 2 LB 9/05, NordÖR 2006, S. 263 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 12.01.1998, 6 K 1284/96, LKV 1999, S. 241; SächsOVG, Beschluss vom 22.11.2002, 4 BS 341/02, …
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

    Rechtsbeziehungen zwischen dem Dritten und dem Nutzer entstehen - jedenfalls nach der bisher herrschenden Ansicht - nicht, vielmehr bestehen Rechtsbeziehungen allein zwischen der entsorgungspflichtigen Stelle und dem Dritten einerseits und dem Nutzer andererseits (Versteyl, a.a.O., Weidemann, a.a.O.; OVG Bautzen, Beschluss vom 22.11.2002 - 4 BS 341/02).
  • OVG Sachsen, 03.06.2003 - 4 D 373/99

    Anschluss- und Benutzungszwang, Fernwärmeversorgung, Öffentliche Einrichtung

    Der Private verrichtet im Rahmen der gemeindlichen Betriebsführung bestimmte ihm vertraglich übertragene Tätigkeiten, hinsichtlich derer er den Weisungen der Gemeinde unterliegt (vgl. Beschl. des Senats vom 22.11.2002, SächsVBl. 2003, 65 m.w.N.; Schmidt-Jortzig, aaO, RdNr. 739; Frotscher, Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, 2. Auflage, Band 3, S. 142, 147).
  • OVG Thüringen, 19.10.2009 - 4 EO 26/09

    Beiträge; Unzulässige Erhebung von Abwasserbeiträgen durch private

    Von einer Hilfstätigkeit kann erst recht keine Rede sein, wenn darüber hinaus praktisch die gesamte öffentliche Aufgabe von einem privaten Dritten erfüllt wird (vgl. OVG SH, Urteil vom 15.03.2006, 2 LB 9/05, NordÖR 2006, S. 263 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 12.01.1998, 6 K 1284/96, LKV 1999, S. 241; SächsOVG, Beschluss vom 22.11.2002, 4 BS 341/02, SächsVBl. 2003, S. 65 [66]).
  • VG Ansbach, 25.11.2014 - AN 1 K 14.00297

    Einschaltung eines Verwaltungshelfers bei Erlass eines Gebührenbescheides

    In Betracht kommen etwa technische Maßnahmen, die der Aufgabenträger selbst nicht durchführen kann (Messungen, Anfertigen von Luftbildern), oder Arbeitsprozesse, die mechanisch oder automatisiert ablaufen (beispielsweise der Druck und die Versendung von Schriftstücken; vgl. Driehaus, Kommunalabgabenrecht, RdNr. 768 zu § 6 m.w.N.; Fehling/Kastner, Verwaltungsrecht, Rn. 37 zu § 1 VwVfG; HessVGH, Urteil vom 17.3.2010 - 5 A 3242/09.Z; OVG Weimar, a.a.O.; OVG SH, Urteil vom 15.3.2006 - 2 LB 9/05, NordÖR 2006, 263 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 22.11.2002 - 4 BS 341/02, SächsVBl.
  • VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.00002

    Unzulässiger Erlass eines Gebührenbescheides durch eine juristische Person des

    Von einer Hilfstätigkeit kann erst recht keine Rede sein, wenn darüber hinaus praktisch die gesamte öffentliche Aufgabe von einem privaten Dritten erfüllt wird (vgl. HessVGH, Urteil vom 17.3.2010 - 5 A 3242/09.Z; OVG Weimar, a.a.O.; OVG SH, Urteil vom 15.3.2006 - 2 LB 9/05, NordÖR 2006, 263 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 22.11.2002 - 4 BS 341/02, SächsVBl.
  • OVG Sachsen, 18.12.2014 - 5 A 193/12

    öffentliche Abwassereinrichtung

    § 63 Abs. 3 SächsWG in der damaligen, bis 7. August 2013 geltenden Fassung (a. F.) ermächtigte nicht zu einer so weitgehenden Aufgabenübertragung, sondern nur zur Einschaltung eines Verwaltungshelfers (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. November 2001 - 4 BS 341/02 -, juris Rn. 3), während es für eine Anwendung des § 63 Abs. 4 SächsWG a. F. an der dafür nötigen Rechtsverordnung gemäß § 63 Abs. 4 Satz 7 SächsWG a. F. fehlte.
  • FG Sachsen, 28.10.2009 - 8 K 2518/04

    Abwasserbeseitigungspflicht nach Maßgabe eines Entsorgungsvertrages als sonstige

    Eine Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht als solcher auf Personen des Privatrechts nach Maßgabe der in § 63 Abs. 4 SächsWG vorgesehenen Verordnung war hingegen in den Streitjahren ausgeschlossen, weil die zuständige oberste Wasserbehörde eine solche Verordnung nicht erlassen hatte (vgl. z.B. SächsOVG-Beschluss vom 22. November 2002 4 BS 341/02, SächsVBl. 2003, 65).
  • VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610

    Entwässerungsgebühren

    Von einer Hilfstätigkeit kann erst recht keine Rede sein, wenn darüber hinaus praktisch die gesamte öffentliche Aufgabe von einem privaten Dritten erfüllt wird (vgl. HessVGH, Urteil vom 17.3.2010 - 5 A 3242/09.Z; OVG Weimar, a.a.O.; OVG SH, Urteil vom 15.3.2006 - 2 LB 9/05, NordÖR 2006, 263 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 22.11.2002 - 4 BS 341/02, SächsVBl.
  • OVG Sachsen, 25.02.2003 - 4 D 699/99

    Öffentliche Einrichtung, Anschluss- und Benutzungszwang, Fernwärmeversorgung

    Davon zu unterscheiden ist die Einschaltung eines Privaten als Erfüllungsgehilfe der Gemeinde (vgl. Beschl. des Senats vom 22.11.2002 - 4 BS 341/02 -, SächsVBl 2003, 65).
  • VG Dresden, 17.03.2005 - 4 K 2202/02
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